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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2010 - 3 M 244/10   

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https://dejure.org/2010,35433
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2010 - 3 M 244/10 (https://dejure.org/2010,35433)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21.12.2010 - 3 M 244/10 (https://dejure.org/2010,35433)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 21. Dezember 2010 - 3 M 244/10 (https://dejure.org/2010,35433)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    Genehmigung eines Vorhabens im vereinfachten Genehmigungsverfahren; Nachbarklage; Nachbarschutz einer Gestaltungssatzung; Verletzung von Abstandsflächenvorschriften; Staffelgeschosse

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren ergangen: Kein Nachbarrechtschutz!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Saarland, 27.05.2010 - 2 B 95/10

    Aussetzungsantrag des Nachbarn gegen Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2010 - 3 M 244/10
    Ein Nachbar hat indessen kein Anspruch darauf, dass das erforderliche Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird, da diese Vorschriften der Landesbauordnung nicht nachbarschützend sind (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 20.01.2010 - 1 A 140/09 -, BauR 2010, 947 [Leitsatz]; vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 27.05.2010 - 2 B 95/10).
  • OVG Sachsen, 20.01.2010 - 1 A 140/09

    Nachbarklage, Rücksichtnahmegebot, Außenbereich, Überschwemmungsgebiet

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2010 - 3 M 244/10
    Ein Nachbar hat indessen kein Anspruch darauf, dass das erforderliche Baugenehmigungsverfahren durchgeführt wird, da diese Vorschriften der Landesbauordnung nicht nachbarschützend sind (vgl. OVG Bautzen, Beschluss vom 20.01.2010 - 1 A 140/09 -, BauR 2010, 947 [Leitsatz]; vgl. auch OVG Saarland, Beschluss vom 27.05.2010 - 2 B 95/10).
  • BVerwG, 11.12.2006 - 4 B 72.06

    Außenbereich; Windenergieanlage; Rotoren; Drehbewegung von -; Gebot der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2010 - 3 M 244/10
    Die vom Verwaltungsgericht seiner Würdigung zugrunde gelegten Anforderungen entsprechen indes der Rechtsprechung auch des Senats (Beschluss vom 06.01.2010 - 3 M 231/09; vgl. BVerwG, B. v. 11.12.2006 - 4 B 72/06 - NVwZ 2007, 336).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.05.2007 - 7 A 2364/06

    Nachbarschützende Wirkung von Gestaltungsvorschriften?

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2010 - 3 M 244/10
    Örtliche Bauvorschriften sind indes grundsätzlich nicht nachbarschützend (OVG B-Stadt, Urteil vom 03.05.2007 - 7 A 2364/06 - NVwZ-RR 2007, 744).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.01.2010 - 3 M 231/09

    Baurechtlicher Nachbarschutz gegen Vorhaben im unbeplanten Innenbereich

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2010 - 3 M 244/10
    Die vom Verwaltungsgericht seiner Würdigung zugrunde gelegten Anforderungen entsprechen indes der Rechtsprechung auch des Senats (Beschluss vom 06.01.2010 - 3 M 231/09; vgl. BVerwG, B. v. 11.12.2006 - 4 B 72/06 - NVwZ 2007, 336).
  • BVerwG, 20.01.1992 - 4 B 229.91

    Nachbarschützende Wirkung des § 34 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) - Baurechtliches

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2010 - 3 M 244/10
    Nachbarschutz könnte sie - worauf die Antragstellerin unter Ziff. 5 ihrer Beschwerdeschrift eingeht - allenfalls unter dem Gesichtspunkt des Gebots der Rücksichtnahme haben (vgl. zusammenfassend BVerwG, Beschluss vom 20.01.1992 - 4 B 229/91 -).
  • VG Saarlouis, 08.12.2004 - 5 K 141/03
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.12.2010 - 3 M 244/10
    Es kann offenbleiben, ob etwas anderes gelten könnte, wenn sie die gesetzlichen Abstandsflächen verkürzen oder die Auslegung der Vorschriften ergibt, dass die Gemeinde ihnen drittschützende Wirkung beimessen wollte (VG des Saarlandes, Urteil vom 08.12.2004 - 5 K 141/03).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.11.2013 - 3 M 222/13

    Abstandsflächenrechtliche Einheit bei Aufschüttung und Errichtung einer

    Die abstandflächenrechtliche Beurteilung hat vielmehr - ebenso wie bei einem Gebäude mit Staffelgeschoss - für das einheitliche Vorhaben insgesamt zu erfolgen; lediglich bei der Berechnung der Abstandflächen wird nach den einzelnen, unterschiedlich hohen Abschnitten des Vorhabens unterschieden (zur Berechnung der Abstandflächen bei einem Gebäude mit Staffelgeschoss vgl. B. d. Senats v. 21.12.2010 - 3 M 244/10 - Juris Rn. 12).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.11.2012 - 3 M 168/12

    Prüfprogramm im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren - hier: Nachbarschutz

    Der angefochtenen Baugenehmigung, die Gegenstand des vorliegenden Antrags nach § 80 Abs. 5 VwGO ist, kann eine Feststellungswirkung im Hinblick auf die Einhaltung der Anforderungen der §§ 6 und 12 LBauO M-V nicht entnommen werden (vgl. bereits Senat, B. v. 21.12.2010 - 3 M 244/10 -).

    Wegen der Bedenken im Hinblick auf §§ 6 und 12 LBauO M-V hätten die Antragsteller nämlich erstinstanzlich einen Antrag gemäß § 123 Abs. 1 VwGO auf Einschreiten des Antragsgegners gegen das Vorhaben aus diesen Gesichtspunkten stellen können (Senat, B. v. 21.12.2010 a.a.O.); ob dieser Erfolg hätte haben können, ist in diesem Verfahren nicht zu beurteilen.

    Die von ihm Seite 12 des Beschlusses aufgestellten Grundsätze entsprechen der ständigen Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 06.01.2010 - 3 M 231/09; Beschluss vom 21.12.2010 - 3 M 244/10; vgl. BVerwG, B. v. 11.12.2006 - 4 B 72/06 - NVwZ 2007, 336).

  • VGH Bayern, 23.11.2011 - 14 BV 10.1811

    Zur Frage, ob eine 30m hohe Mobilfunkanlage einen Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4

    Hieraus folgt, dass ein Nachbar grundsätzlich weder einen Anspruch auf Durchführung des richtigen Verfahrens hat noch einen solchen auf Durchführung eines Verfahrens überhaupt, denn die Vorschriften über die Genehmigungspflicht, die Genehmigungsfreiheit und das Genehmigungsverfahren dienen i.d.R. nicht dem Schutz des Nachbarn, sondern "nur" dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Verwaltungsverfahren (BayVGH vom 14.1.2009 BayVBl. 2009, 694/695; ebenso OVG Bautzen vom 20.1.2010 BauR 2010, 947 (LS); OVG Saarl vom 27.5.2010 Az.: 2 B 95/10; OVG MV vom 21.12.2010 Az. 3 M 244/10 alle für das Baugenehmigungsverfahren).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.10.2014 - 3 M 133/14

    Gebot der Rücksichtnahme; Berechnung von Abstandsflächen

    Die Grundsätze der Berechnung der Abstandflächen für ein Staffelgeschoss (vgl. OVG Greifswald, B. v. 21.01.2010 - 3 M 244/10 - Juris Rn. 12) bzw. einen zurückgesetzten Teil der Außenwand eines obersten Geschosses gelten auch dann, wenn die darunter liegenden Geschosse gemäß § 6 Abs. 1 Satz 3 LBauO M-V zulässigerweise grenzständig errichtet werden.

    Bei einem Staffelgeschoss entspricht die Wandhöhe der Höhe der fiktiv nach unten bis zum Schnitt mit der Geländeoberfläche verlängerten Außenwand des Staffelgeschosses; von diesem fiktiven Schnitt mit der Geländeoberfläche aus ist dann auch die Abstandfläche zu bemessen (OVG Greifswald, B. v. 21.01.2010 - 3 M 244/10 - Juris Rn. 12).

  • VG Augsburg, 19.04.2016 - Au 3 K 15.516

    Drittanfechtung einer wasserrechtlichen Genehmigung wegen Verletzung

    Hieraus folgt, dass ein Nachbar grundsätzlich weder einen Anspruch auf Durchführung des richtigen Verfahrens hat noch einen solchen auf Durchführung eines Verfahrens überhaupt, denn die Vorschriften über die Genehmigungspflicht, die Genehmigungsfreiheit und das Genehmigungsverfahren dienen i. d. R. nicht dem Schutz des Nachbarn, sondern "nur" dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Verwaltungsverfahren (BayVGH vom 14.1.2009 BayVBl. 2009, 694/695; ebenso OVG Bautzen vom 20.1.2010 BauR 2010, 947 (LS); OVG Saarl vom 27.5.2010 Az.: 2 B 95/10; OVG MV vom 21.12.2010 Az. 3 M 244/10 alle für das Baugenehmigungsverfahren).
  • VG Gelsenkirchen, 18.10.2013 - 9 K 4792/11

    Schnellrestaurant, Autoschalter, Lärmimmissionen, Rücksichtnahme, nähere

    vgl. zu dieser Frage Oberverwaltungsgericht Sachsen, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 1 A 140/09 -, juris, Rn. 8; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 3 M 244/10 -, juris, Rn. 7; vgl. zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1990 - 7 C 55/89, 7 C 56/89 -, BVerwGE 85, 368 = juris, Rn. 20.
  • VG Augsburg, 19.04.2016 - Au 3 K 15.520

    Kein Drittschutz gegen wasserrechtliche Genehmigung für bauliche Anlage im

    Hieraus folgt, dass ein Nachbar grundsätzlich weder einen Anspruch auf Durchführung des richtigen Verfahrens hat noch einen solchen auf Durchführung eines Verfahrens überhaupt, denn die Vorschriften über die Genehmigungspflicht, die Genehmigungsfreiheit und das Genehmigungsverfahren dienen i. d. R. nicht dem Schutz des Nachbarn, sondern "nur" dem öffentlichen Interesse an einem geordneten Verwaltungsverfahren (BayVGH vom 14.1.2009 BayVBl. 2009, 694/695; ebenso OVG Bautzen vom 20.1.2010 BauR 2010, 947 (LS); OVG Saarl vom 27.5.2010 Az.: 2 B 95/10; OVG MV vom 21.12.2010 Az. 3 M 244/10 alle für das Baugenehmigungsverfahren).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 11.04.2023 - 3 LB 467/20

    Zur Einhaltung von Abstandsflächen im unbeplanten Innenbereich

    Nach § 63 Abs. 1 Nr. 2 und § 67 Abs. 2 Satz 1 LBauO M-V müssen Abweichungen gesondert schriftlich beantragt und begründet werden (vgl. OVG Greifswald, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 3 M 244/10 -, juris Rn. 13).
  • VG Greifswald, 01.02.2016 - 5 B 1056/15

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; erdrückende Wirkung des

    Eine solche Entfernung spricht auch bei den vorliegenden Gegebenheiten gegen eine Verletzung des Rücksichtnahmegebots (Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 3 M 244/10 -, Rn. 14, juris).
  • VG Gelsenkirchen, 18.10.2013 - 9 K 5056/11

    Schnelllrestaurant, Autoschalter, Lärmimmissionen, Rücksichtnahme, nähere

    vgl. zu dieser Frage Oberverwaltungsgericht Sachsen, Beschluss vom 20. Januar 2010 - 1 A 140/09 -, juris, Rn. 8; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 3 M 244/10 -, juris, Rn. 7; vgl. zum immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren BVerwG, Urteil vom 5. Oktober 1990 - 7 C 55/89, 7 C 56/89 -, BVerwGE 85, 368 = juris, Rn. 20.
  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 14 ZB 11.2209

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 14 ZB 11.2211

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 14 ZB 11.2206

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VG Gelsenkirchen, 13.05.2014 - 9 K 5133/12

    Gestattungssatzung; Hecke; Einfriedung

  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 14 ZB 11.2241

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 14 ZB 11.2208

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 14 ZB 11.2204

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VGH Bayern, 26.10.2011 - 14 ZB 11.2207

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VGH Bayern, 26.10.2011 - 14 ZB 11.2210

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VGH Bayern, 24.10.2011 - 14 ZB 11.2203

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VGH Bayern, 03.11.2011 - 14 ZB 11.2205

    Keine ernstlichen Zweifel

  • VG Schwerin, 06.03.2023 - 2 B 376/23

    Kein nachbarlicher Anspruch auf vorläufige Unterlassung des im Gewerbegebiet ohne

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